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Ich freue mich Ihnen nun zusätzlich die Prüfungen für persönliche Schutzausrüstung welche von der BG gefordert werden anbieten zu können. (BGG 906) des HVBG Alle Gewerblich genutzten Materialien die zur Höhensicherung oder Höhenrettung benötigt werden müssen 1x jährlich geprüft werden. Dies trifft zBspl. Dachdecker, Höhenarbeiter, Monteure, Schornsteinfeger, Baumkletterer. Letztendlich kann es aber auch sinnvoll sein die Ausrüstung eines `normalen´ Bergsteigers zu überprüfen. Geprüft werden können: -Komplette Kletterausrüstungen im einzelnen zBspl: -Seile -Anschlagmittel -Falldämpfer -Verbindungsmittel -Höhensicherungsgeräte (sofern nicht die Prüfung für den Hersteller vorgesehen ist) -Auffang oder Haltesysteme -Steigklemmen -Steigeisen -Karabiner -Abseilachter -Schutzhelme -Schutzbrillen -private Rettungsleitern wie sie bei Flucht bei Brand verwendung finden uvm. Um eine fachgerechte Prüfung durchführen zu können brauche ich neben den zu prüfenden Gegenständen noch den Kaufbeleg, die Gebrauchsanweisung sowie ein etwaig vorhandenes Prüfbuch! Sollte letzteres nicht vorhanden sein so kann ich da auch weiterhelfen. Noch Fragen? Dann schreiben SIe doch einfach eine Mail!
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