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Ich freue mich Ihnen nun zusätzlich die Prüfungen für persönliche Schutzausrüstung welche von der BG gefordert werden anbieten zu können. (BGG 906) des HVBG

Alle Gewerblich genutzten Materialien die zur Höhensicherung oder Höhenrettung benötigt werden müssen 1x jährlich geprüft werden.

Dies trifft zBspl. Dachdecker, Höhenarbeiter, Monteure, Schornsteinfeger, Baumkletterer.

Letztendlich kann es aber auch sinnvoll sein die Ausrüstung eines `normalen´ Bergsteigers zu überprüfen. 

Geprüft werden können:

-Komplette Kletterausrüstungen 

im einzelnen zBspl: 

-Seile

-Anschlagmittel

-Falldämpfer 

-Verbindungsmittel

-Höhensicherungsgeräte (sofern nicht die Prüfung für den Hersteller vorgesehen ist)

-Auffang oder Haltesysteme

-Steigklemmen

-Steigeisen

-Karabiner

-Abseilachter

-Schutzhelme

-Schutzbrillen 

-private Rettungsleitern wie sie bei Flucht bei Brand verwendung finden 

uvm.

Um eine fachgerechte Prüfung durchführen zu können brauche ich neben den zu prüfenden Gegenständen noch den Kaufbeleg, die Gebrauchsanweisung sowie ein etwaig vorhandenes Prüfbuch! 

Sollte letzteres nicht vorhanden sein so kann ich da auch weiterhelfen.

Noch Fragen? Dann schreiben SIe doch einfach eine Mail

 

Letzte Aktualisierung ( Thursday, 19. July 2007 )
 

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